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Das Waffengesetz

Der Erwerb von Softair-Waffen:

Ab dem 12. Dezember 2008 gilt das neue Waffengesetz. Softair-Waffen zählen nun zu den sogenannten privilegierten Waffen, es wird KEIN WAFFENERWERBSSCHEIN benötigt, jedoch muss ein Vertrag zwischen dem Händler und dem Käufer abgeschlossen werden.  Bei jedem Kauf wird die Identitätskarte oder der Pass überprüft.  Das Mindestalter für den Kauf einer Softair-Waffe ist 18 Jahre.  Privatkäufer dürfen, ohne Bewilligung, keine Airsoftwaffen mehr vom Ausland selber importieren.  Besteht bei einer Person der Verdacht, dass sie sich selbst oder Dritte mit der Waffe gefährden könnte, sind wir verpflichtet, den Verkauf zu unterbinden.

Angehörige folgender Staaten dürfen gemäss Artikel 12 Absatz 1 der Waffenverordnung ohne kantonale Ausnahmebewilligung keine Airsoftwaffen erwerben:

Serbien
Kroatien
Bosnien und Herzegowina
Kosovo
Montenegro
Mazedonien
Türkei
Sri Lanka
Algerien
Albanien

Schriftlicher Vertrag für die Übertragung einer Waffe

Das Tragen von Softair-Waffen:

Das Tragen von Softair-Waffen in der Öffentlichkeit ist unter dem neuen Waffengesetz ohne Waffentragschein verboten. Ausgenommen davon sind registrierte Spiele, bei welchen es immer noch erlaubt ist, die Waffe zu tragen. Der Transport von Softair-Waffen ist nur noch an Events (Training, Kurs, Spiel..) eines Softair-Vereins oder auf dem direkten Weg zum Händler (zu unserem Laden) erlaubt. Beim Transport muss die Munition immer separat mitgenommen werden, und die Waffe muss beim Transport in ungeladenem Zustand so versorgt sein, dass eine Drittperson sie nicht sieht (am besten und am sichersten in einer dafür vorgesehenen Waffentasche).


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